Allgemeine Geschäftsbedinungen

I. Geltungsbereich 

netstorm-it erbringt Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. Sie sind jederzeit im Internet: www.netstorm-it.de abrufbar.
netstorm-it ist berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten oder ergänzenden Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungs- oder Ergänzungsmitteilung, spätestens jedoch zu dem Zeitpunkt, an dem die geänderten oder ergänzenden Bedingungen in Kraft treten, so werden die geänderten oder ergänzenden Bedingungen wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist netstorm-it berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten oder ergänzenden Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.

 

 

 

II. Lieferungen

1. Angebote, Lieferung

Angebote sind freibleibend und stehen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn diese zuvor von netstorm-it schriftlich bestätigt wurden. Die elektronische Schriftform ist ausreichend; andernfalls handelt es sich um Indikationen, die nach bestem Ermessen gegeben wurden. Verzug tritt nicht ein, wenn der Kunde etwaige erforderliche Mitwirkungshandlungen unterlässt. In diesem Fall verlängert sich die Lieferfrist um einen angemessenen Zeitraum. Das gleiche gilt bei höherer Gewalt oder bei ähnlichen Ereignissen, sowie bei Eintritt von Ereignissen, die nicht dem Willen und dem Einfluss von netstorm-it unterliegen, wie z.B. Lieferverzögerungen eines Vorlieferanten, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Werkstoff- oder Energiemangel, etc., obwohl netstorm-it ordnungsgemäße Vorsorge gegen solche Ereignisse getroffen hat. Auch vom Besteller veranlasste Änderungen der zu liefernden Ware führen zu einer angemessenen Änderung der Lieferfrist. Das Recht des Kunden, bei Verzug nach angemessener aber fruchtloser Nachfristsetzung vom Vertrag zurück zu treten, bleibt unberührt.

 

Lieferungen werden von netstorm-it unfrei an den Sitz des Kunden geliefert, sofern keine abweichende Lieferanschrift vereinbart ist. Der Transport und die Verteilung der Ware innerhalb des Betriebes des Kunden obliegen ausschließlich dem Kunden. Gefahrübergang liegt mit Auslieferung an die Lieferadresse vor.


netstorm-it ist berechtigt in Teillieferungen zu liefern und jede Teillieferung gesondert zu berechnen. Der Kunde wird die angelieferten Waren unverzüglich nach Lieferung auf offensichtliche Transportschäden untersuchen, und diese gegenüber dem Frachtführer schriftlich beanstanden und die Beweise hierfür sichern. Teststellungen oder Ersatzgeräte, die nach Ende des vereinbarten Zeitraumes nicht zurückgegeben werden, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Berechnungsgrundlage ist der Zustand der Geräte bei Überlassung der Geräte. Angebote sind auf der Grundlage einer Regelarbeitszeit von Montag bis Freitag, 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr kalkuliert.

 

2. Bezahlung und Eigentumsvorbehalt
Der Kunde zahlt den vereinbarten Preis zzgl. Umsatzsteuer. Die Rechnung ist sofort zur Zahlung fällig, soweit nicht ausdrücklich ein abweichender Termin schriftliche vereinbart wurde. Soweit Rechnungen im Wege des Lastschriftverfahren eingezogen werden, wird bei Kaufleuten eine Rücklastschriftgebühr pro fehlgeschlagener Lastschrift in Höhe von EUR 10,00 und eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 EUR erhoben. Bitte stellen Sie im Falle der Teilnahme am Lastschriftverfahren sicher, dass das Konto eine ausreichende Deckung aufweist. Alle Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von netstorm-it. Bis zur Eigentumsübertragung besteht die Pflicht, die Ware sorgsam zu behandeln. Pfändung, Insolvenz, Beschädigung oder Abhandenkommen ist netstorm-it unverzüglich anzuzeigen.

 

3. Einbau von Hardware
Führt netstorm-it den Einbau von Hardware und / oder Softwareinstallationen als Auftragnehmer aus, trägt der Kunde alle hierdurch entstehenden Mehraufwendungen, die z.B. durch das Nichtbestehen der technischen Voraussetzungen anfallen, sowie für hiermit zusammenhängende Opportunitätskosten, hierunter fallen insbesondere auch Leerlaufzeiten unserer Mitarbeiter; hierbei wird der vereinbarte, im Zweifel der bei uns übliche Stundensatz in Anschlag gebracht.

 

 

 

III. Lieferung von Standard-Software

4. Nutzungsbefugnisse
Die Einräumung aller Software-Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der entsprechenden Software. Es gilt der durch den Softwarehersteller übermittelte Softwarelizenzvertrag. Dieser kann auf Verlangen des Kunden von netstorm-it dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, so dieser nicht bereits mit der Software zusammen ausgeliefert wurde.


Ergänzend und subsidiär gelten die folgenden Regelungen, soweit sich nicht aus dem konkreten Lizenzvertragsverhältnis etwas anderes ergibt: Die Anzahl der Lizenzen ist einzelvertraglich geregelt. Der Kunde darf notwendige Vervielfältigungen vornehmen, notwendig ist z.B. die Kopie des Programms in den Arbeitsspeicher des Gerätes, soweit das zum Programmablauf notwendig ist. Eine Sicherungskopie darf auf einen Datenträger gezogen werden. Eine Weiterveräußerung ist nur mit dem ursprünglichen Gerät zusammen zulässig. In diesem Fall sind Sicherungskopien des Kunden vollständig zu vernichten.


Der Lizenznehmer verpflichtet sich, mit Dritten keine Vertragsbedingungen zu vereinbaren, die diesen AGB zuwiderlaufen. Die Software ist frei von Rechts- und Sachmängeln.

 

 

 

IV.Gewährleistung für Soft- und Hardware

Der Kunde hat Mängel stets aussagekräftig zu dokumentieren.
Gewährleistung besteht für durch netstorm-it ausgelieferte Hard- und Software, Vorbedingung ist die Prüfung nach § 377 HGB. Die Ansprüche auf Gewährleistung verjähren in zwölf Monaten ab Gefahrübergang; bei Vorsatz seitens netstorm-it bleibt es bei der gesetzlichen Regelung. Während der Bearbeitung / Prüfung eines Gewährleistungsfalles von Hardware besteht kein Anspruch auf ein Austauschgerät und Erstattung von Kosten für die Erbringung von Dienstleistungen.

 

Als Gewährleistungsanspruch steht dem Kunden zunächst nur das Recht auf Nachbesserung zu. Schlägt Nachbesserung fehl oder ist diese unmöglich kann der Kunde Nachlieferung verlangen. Bei Wahl der Nachlieferung erfolgt die Rücksendung auf Kosten von netstorm-it. Montagekosten, Anreisekosten, Nutzungsausfälle übernimmt netstorm-it nicht. Hat netstorm-it Leistungen für eine Mängelsuche erbracht und liegt kein Sachmangel vor, so trägt der Kunde die hierbei entstandenen Kosten.

 

netstorm-it übernimmt keine Garantien für Eigenschaften von Gegenständen und sichert diese auch nicht zu. Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die Hardware verändert oder in diese eingreift; es sei denn der Kunde weist nach, dass der Eingriff nicht ursächlich für den Mangel war. Rücksendungen an netstorm-it müssen vor Versand angekündigt und von netstorm-it bestätigt werden, andernfalls werden diese unfrei und ungeprüft zurückgesandt. Soweit es sich um durch netstorm-it zugelieferte Hard- und Software handelt (Hardware, für die netstorm-it als Wiederverkäufer auftritt) wird netstorm-it alle netstorm-it zustehenden Gewährleistungsansprüche gegen den Zulieferer abtreten.


Erst nach erfolgloser Geltendmachung dieser Rechte aus abgetretenem Recht – bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung – können Rechte gegen netstorm-it subsidiär geltend gemacht werden. So der Kunde durch Vermittlung von netstorm-it eine Herstellergarantie erhalten hat, sind Gewährleistungsansprüche gegen netstorm-it subsidiär.

 

 

 

V. Reparaturen außerhalb der Gewährleistung (RMA)

RMA’s führt netstorm-it gegen Entgelt durch. RMA Fälle sind frei an netstorm-it zu senden und werden unfrei an den Kunden zurück gesandt. Vor der Reparatur kann ein entgeltlicher Kostenvoranschlag erstellt werden; sollte eine Reparatur seitens netstorm-it nicht möglich sein, wird netstorm-it die Hardware zu diesem Zweck an den Hersteller senden. Im Übrigen gilt die gesetzliche Regelung.


Sämtliche mit der Abwicklung des RMA verbundene Kosten sind durch den Kunden zu tragen. Der Kunde ist berechtigt, RMA auch selbst durch einen Dritten durchführen zu lassen. Auf das Erlöschen etwaiger Garantieansprüche wird ausdrücklich hingewiesen.

 

 

 

VI.Erbringung von Beratungs- und Dienstleistungen

Die Art und der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den jeweiligen schriftlichen Einzelvereinbarungen und/oder dem zugrunde liegenden Vertrag. Leistungen werden zu den üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Donnerstag 8:00 bis 17:00 Uhr und Freitag 8:00 bis 14:30 Uhr) erbracht. Leistungen die nicht in dieses Zeitfenster fallen werden mit einem Überstundenaufschlag versehen.

 

netstorm-it weist darauf hin, dass bei Nicht-Beachtung von Mitwirkungspflichten des Kunden, seien diese schriftlich vereinbart oder der Natur der Leistung nach erforderlich, eine ordnungsgemäße Ausführung der geschuldeten Leistungen nicht möglich ist. Dies lässt den Vergütungsanspruch von netstorm-it nicht entfallen. Etwaige hierdurch erforderliche Mehraufwände sind durch den Kunden zu tragen.


Die Dauer des Dienstleistungsvertrages ergibt sich aus dem Einzelvertrag.
Verzögerungen oder Terminverschiebungen gehen nicht zu Lasten von netstorm it, soweit diese auf Umständen beruhen, die nicht in dem Einflussbereich von netstorm-it liegen.

 

 

 

VII.Schlussbestimmungen

5. Haftung
netstorm-it leistet unbeschränkt Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft. netstorm-it haftet im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz unbeschränkt.
Die Haftung ist in allen anderen Fällen bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. In jedem Fall jedoch zu einem Höchstbetrag von EUR 100.000 per Einzelfall zu einer Gesamtsumme von EUR 250.000 oder darüber hinaus nur bis zur Höhe des Preises der schadensverursachenden Leistung. netstorm-it haftet bei leichter Fahrlässigkeit für Beratung nur, soweit die Fragestellung den Inhalt des Angebots der netstorm-it betroffen hat.

 

Im Übrigen ist die Haftung von netstorm-it, ihren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, Ausfälle der Leistung netstorm-it unverzüglich mitzuteilen, so dass es netstorm-it möglich ist, solche Ausfälle unverzüglich zu beseitigen. Verzögerungen, die aufgrund einer verspäteten Mitteilung des Ausfalls entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
netstorm-it, ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, haften weiterhin insbesondere nicht bei Verzugs- und Unmöglichkeitsschäden, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen. netstorm-it übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch technisch bedingte Störungen, Ausfälle oder Leistungseinschränkungen verursacht werden. Bei Störungen in Folge höherer Gewalt oder Arbeitskampf-maßnahmen ist die Haftung ausgeschlossen. Vorstehendes gilt nicht für Personenschäden, die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für den Fall der Übernahme einer ausdrücklichen Garantie. Die gesetzliche Haftungsbegrenzung gemäß der Telekommunikationskundenschutzverordnung bleibt hierdurch unberührt.

 

Stellt der Kunde die Hardware für die Leistungen zur Verfügung haftet der Kunde für alle aus der Verwendung der Hardware entstehenden Schäden. netstorm-it haftet für die Hardware lediglich bei grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden. netstorm-it haftet insbesondere nicht für Schäden, die aus der unsachgemäßen Bedienung oder Handhabung von Hardware resultieren und nicht in dem Einflussbereich von netstorm-it liegen. Hierzu zählen insbesondere Fehler, die durch äußere Einflüsse, Bedienungsfehler oder durch nicht von netstorm-it durchgeführte Änderungen, Ergänzungen, unsachgemäßen Ein- oder Ausbauten, dem fehlerhaften Anschluss der Geräte, Reparaturversuche. Das Gleiche gilt für Änderungen und Eingriffe in die gelieferte Software. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass diese Eingriffe nicht für den Schaden ursächlich waren.

 

6. Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde wird selbst für die ausreichende Schulung seiner Mitarbeiter zur Bedienung von Soft- und Hardware, die durch netstorm-it geliefert wurde, sorgen. Des Weiteren ist es Obliegenheit des Kunden, für die regelmäßige Sicherung seiner Daten und die Wartung seiner Hardware zu sorgen, soweit dies nicht aus-drücklich zur Leistung von netstorm-it gehört. Dazu zählen insbesondere die Sicherung seines Postfaches, der Webseiten, etwaiger Datenbanken und seiner Zugangsdaten. Sofern netstorm-it ein Backup der Daten zu eigenen Zwecken pflegt, erwächst daraus keine Garantieerklärung oder ein Rechtsanspruch des Kunden auf eine ordnungsgemäße Durchführung.

 

Allgemeine Risiken wie Virenbefall oder Zugriff von Dritten auf die Computer trägt der Kunde, soweit dem Anbieter nicht eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung seiner eigenen Verkehrssicherungspflichten vorzuwerfen ist. Dem Kunden obliegt daher die angemessene Sicherung seines eigenen Systems und seiner angemieteten Server, wie z.B. die Verwendung einer eigenen Firewall, die Nutzung von nicht nachvollziehbaren Passwörtern oder die Verwendung von Virenscannern.Dies gilt insbesondere für den Verlust von Daten. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass alle im Vorfeld gebotenen und notwendigen Arbeiten erledigt wurden (z.B. Möbel beiseite räumen, Mauerdurchbrüche, etc.) und die Installation von Soft und Hardware unter normalen Umständen erfolgen kann, soweit dies in seinem Einfluss- und Verantwortungsbereich liegt. Mehraufwände aufgrund von durch netstorm-it unvorhersehbaren Schwierigkeiten und/oder schwierigen Arbeitsbedingungen werden gesondert zum vereinbarten, hilfsweise dem üblichen Stundensatz in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Standzeiten, in denen Mitarbeiter von netsorm-it aus Gründen, die netstorm-it nicht zu verteten hat, nicht arbeiten können. Soweit netstorm-it Administrationsdienstleistungen für den Kunden durchführt, hat der Kunde vor jedem angekündigten Zugriff von netstorm-it auf die Kundensysteme eine Datensicherung durchzuführen.

 

Datenverluste und Hardwaredefekte, die auf einer nicht ordnungsgemäßen Wartung und Datensicherung beruhen, führen nicht zu einer Haftung von netstorm-it. Als Wartungsintervall für sensible Daten wird eine Datensicherung alle 24 Stunden empfohlen. Für alle weiteren Daten wird eine wöchentliche Sicherung empfohlen.

 

7. Datenschutz
netstorm-it verpflichtet sich, alle vom Auftraggeber zugehenden Informationen vertraulich zu behandeln und insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben.
netstorm-it verwendet die durch den Vertragsschluss bekannte Kundendaten lediglich zur Abwicklung und zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten nach dem Vertrag. Daten werden nicht an Dritte weiter gegeben. Die Datenschutzpraxis steht im Einklang mit dem Bundesdaten-schutzgesetz (BDSG) und dem Teledienst-datenschutzgesetz (TDDSG).

 

8. Schriftformerfordernis
Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Mündliche Vereinbarungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn diese schriftlich durch netstorm-it bestätigt wurden.

 

9. Gerichtsstand und salvatorische Klausel
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn auch der Kunde Vollkaufmann ist, Würzburg. Für die von netstorm-it auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche, gleich welcher Art, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland und der Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen und unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts. Sollten Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.


Estenfeld, 01.10.2009